Urkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde sind Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Die Ausstellung dieser Urkunden kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden. Für Personenstandfälle die bereits im ZPR gespeichert und freigegeben sind, kann die Urkunde sofort ausgedruckt werden. Personenstandsfälle, die noch nicht im ZPR vorhanden sind, müssen nacherfasst oder die Nacherfassung bei der Beurkundungsbehörde angefordert werden. Hier kann die Nacherfassung und Ausstellung einige Tage in Anspruch nehmen.
Bei Trauungen am Standesamt Waidhofen an der Thaya werden im Anschluss an die Zeremonie dem frisch vermählten Ehepaar die Heiratsurkunden von der Standesbeamtin überreicht.
Bei einer neu beurkundeten Geburt werden automatisch zwei Geburtsurkunden ausgestellt. Die Geburtsurkunde im Zusammenhang mit der Erstbeurkundung ist gebührenfrei.
Im Zuge der Neubeurkundung eines Sterbefalls empfehlen wir die Ausstellung von mind. einer Sterbeurkunde, die Sie sicherlich für die Abhandlung der Verlassenschaft beim Notar und ggf. für private Zwecke benötigen.
Gebühr pro Urkunde: EUR 13,10