Entsprechend den Zielsetzungen des NÖ Raumordnungsprogrammes 2014 und des örtlichen Raumordnungsprogrammes 2000 gewährt die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya zur Sicherung und Entwicklung der Wirtschaft in der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya als Handels- und Dienstleistungsstandort und zur Stärkung als touristischer Anziehungspunkt eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Direktzuschuss). Der Gemeinderat behält sich vor, auch Förderungsansuchen zu behandeln, die durch diese Richtlinien nicht erfasst sind, wenn sie im Einzelfall förderungswürdig erscheinen.
Das Ansuchen um Gewährung der Direktförderung der Wirtschaft in der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya steht als Download zur Verfügung: Download Ansuchen Wirtschaftsförderung
📳Zuständige Mitarbeitende:
Marion Hartl (derzeit in Karenz)