Wir freuen uns, Sie beim Standesamt Waidhofen an der Thaya begrüßen zu dürfen. Wir sind bemüht Ihre standesamtliche Trauung zu einem Fest werden zu lassen. Kommen Sie mit Ihren Gestaltungsideen und Wünschen zu uns und wir werden gemeinsam Ihre Trauung planen.
Für die Reservierung eines Trauungstermins rufen Sie bitte zeitgerecht bei uns an. Es findet sich jedoch auch für Kurzentschlossene immer ein freier Termin.
Eheschließungen werden während der Amtsstunden und zusätzlich nach Absprache mit dem Standesamt an Samstagen (ausgenommen Feiertag) im Trauungssaal des Rathauses durchgeführt. Es muss nicht immer das Rathaus sein, wir kommen gerne zu Ihrem persönlichen Trauungsort.
Vor der Eheschließung muss die "Ermittlung der Ehefähigkeit" (Aufgebot) durchgeführt werden. Zuständig ist jedes beliebige Standesamt. Sie können also gleich mit Ihren Personaldokumenten zu uns kommen und wir erledigen alle erforderlichen Schritte für Sie.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden. Am einfachsten, Sie setzen sich mit dem Eheschließungsstandesamt in Verbindung und können dort alle erforderlichen Schritte erledigen.
Erforderliche Dokumente und Unterlagen für die Ermittlung der Ehefähigkeit:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Nicht-Österreichern Reisepass)
Nachweis über akademische Titel, Berufsbezeichnungen etc.
Geburtsurkunden von gemeinsamen unehelichen Kinder
Heiratsurkunden aller früheren Ehen
Nachweis über die Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Bei ausländischen Staatsangehörigen sind meist zusätzliche Dokumente, Übersetzung und Beglaubigungen erforderlich. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um für Ihren speziellen Fall eine Auflistung der benötigten Dokumente zu erhalten.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, wird von der dortigen Behörde neben anderen Dokumenten üblicherweise ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses gleicht dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit"), es sind daher dieselben Unterlagen erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis kann bei jedem Standesamt beantragt werden.
Weitere Informationen stehen Ihnen auch auf oesterreich.gv.at zur Verfügung: Informationen Heirat