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Notar Mag. Michael Müllner

Notar

Patientenverfügung

Wer nicht möchte, dass er bestimmten medizinischen Behandlungen unterzogen wird, kann diese (für den Fall, dass er selbst nicht mehr entscheiden kann) mit unserer Hilfe ablehnen.

  • Adoption

Wer eine andere Person an Kindes statt annehmen will, kann (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen) mit unserer Hilfe einen Adoptionsvertrag abschließen, für den wir sodann die zu seiner Gültigkeit erforderliche, gerichtliche Bewilligung einholen.

  • Ehevertrag

Ehegatten können mit unserer Hilfe regeln, wie ihr Vermögen im Fall der Scheidung ihrer Ehe aufgeteilt werden soll und ob ein Ehegatte dem anderen nach Scheidung ihrer Ehe Unterhalt zahlen muss.

  • Lebensgefährten

Wenn Lebensgefährten gemeinsam z. B. ein Haus bauen oder sanieren, kann es sein, dass im Falle ihrer Trennung nicht klar ist, wem was gehört. Um einen Streit zu vermeiden, können sie jederzeit mit unserer Hilfe einen Vertrag abschließen, in dem sie regeln, wer in welchem Fall was erhält und was tun muss.