Bei Geburten im Landesklinikum Zwettl-NÖ oder Horn, wird von dort automatisch die Anzeige der Geburt an das zuständige Standesamt (immer am Ort der Geburt) übermittelt.
Die ausgestellten Urkunden sind dann beim beurkundenden Standesamt abzuholen.
Folgende Dokumente sind für die Beurkundung erforderlich:
• Heiratsurkunde der Eltern
• Geburtsurkunden der Eltern
• Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
• Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
• Eventuell ausgefüllter Meldezettel für Ihr Baby
• Lichtbildausweis der Eltern
Wenn Ihr Baby zu Hause geboren wird, kommen Sie bitte innerhalb einer Woche mit der Anzeige der Geburt und den erforderlichen Unterlagen zum zuständigen Standesamt.
Es werden bei der Erstbeurkundung zwei Originalgeburtsurkunden für das Baby ausgestellt, diese sind gebührenfrei.
Bei Geburten im Landesklinikum Zwettl-NÖ oder Horn, wird von dort automatisch die Anzeige der Geburt an das zuständige Standesamt (immer am Ort der Geburt) übermittelt.
Die ausgestellten Urkunden sind dann beim beurkundenden Standesamt abzuholen.
Bitte geben Sie die erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich im Krankenhaus ab:
• Geburtsurkunde der Mutter
• Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
• wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
• Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen. Diese Erklärung muss persönlich abgegeben werden.
Folgende Unterlagen des Vaters sind ebenfalls im Krankenhaus abzugeben:
• Geburtsurkunde des Vaters
• Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
• Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
Bei Hausgeburten muss innerhalb einer Woche die Anzeige der Geburt mit den erforderlichen Unterlagen der Eltern an das zuständige Standesamt übermittelt werden.
Es werden bei der Erstbeurkundung zwei Originalgeburtsurkunden für das Baby ausgestellt, diese sind gebührenfrei.