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Staatsbürgerschaftsnachweis

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jeder Staatsbürgerschaftsevidenzstelle (ist bei jedem Standesamt untergebracht) beantragt werden.

Die Antragstellung kann erfolgen:

  • durch die jeweilige Person selbst

  • bei Kindern: durch Personen, die mit der Obsorge betraut sind

  • eventuell durch eine beauftragte Person (mit Vollmacht und Lichtbildausweis)

Bei Antragsstellung muss unbedingt ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Der erste Staatsbürgerschaftsnachweis eines Kindes wird gebührenfrei ausgestellt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes gestellt wird.

Ausstellung nach Namensänderung

Nach einer Namensänderung kann ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden.

Dazu erforderliche Dokumente:

  • Lichtbildausweis

  • Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid usw.)

Gebühr für die Ausstellung: EUR 58,40 (in bar zu entrichten)